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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2288 der Kommission vom 21. Dezember 2021 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Anerkennungszeitraums von Impfzertifikaten, die im Format des digitalen COVID-Zertifikats der EU ausgestellt werden und den Abschluss der ersten Impfserie bescheinigen (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021R2288
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2021-12-21
In force since
2022-02-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Nummer 1 Buchstabe h des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/953 erhält folgende Fassung: „h) Datum der Impfung unter Angabe des Datums der zuletzt erhaltenen Dosis (Zertifikate, in denen der Abschluss der ersten Impfserie bescheinigt wird, werden nur anerkannt, wenn nicht mehr als 270 Tage seit dem Datum der Verabreichung der letzten Dosis in dieser Impfserie vergangen sind);“.

Article 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Februar 2022.

Relations

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Versions

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