Verordnung (EU) 2021/2317 des Rates vom 11. November 2021 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Text
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Article 1
Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Protokoll“) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Thunfischwadenfänger: Spanien: 3 Schiffe Frankreich: 1 Schiff
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 17. Dezember 2021.
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