Beschluss (EU) 2022/12 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Unterbreitung eines Vorschlags für die Ausweisung des gesamten Mittelmeers als Emissions-Überwachungsgebiet für Schwefeloxide (Med SOx ECA) gemäß Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle zu vertreten ist, besteht darin, den Erlass eines Beschlusses zu unterstützen, auf der 78. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation einen Vorschlag vorzulegen, das gesamte Mittelmeer als Emissions-Überwachungsgebiet für Schwefeloxide (Med SOx ECA) auszuweisen und den Tag des Inkrafttretens festzulegen.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt kann von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle eintreten, in Absprache mit den Mitgliedstaaten bei Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates präzisiert werden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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