Beschluss (EU) 2022/49 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien im Zusammenhang mit einer Reihe von Erdbeben, die am 28. Dezember 2020 begonnen haben
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2021 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, damit Kroatien der Betrag in Höhe von 319192359 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen, einschließlich des Betrags in Höhe von 41325507 EUR als Vorschusszahlung, bereitgestellt werden kann.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2021.
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