Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 der Kommission vom 17. Januar 2022 zur Festlegung der Liste der Interreg-Programme unter Angabe des Gesamtbetrags der gesamten Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und jedem Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der Union für jedes Programm sowie der Liste der zwischen den Aktionsbereichen im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ für den Zeitraum 2021 bis 2027 übertragenen Beträge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 131)
Text
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Article 1
Die Liste der Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit, der Gesamtbetrag der gesamten Unterstützung aus dem EFRE und gegebenenfalls die gesamte Unterstützung aus jedem Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der Union für jedes Programm sind in Anhang I enthalten.
Article 2
Die Liste der Programme für transnationale Zusammenarbeit, der Gesamtbetrag der gesamten Unterstützung aus dem EFRE und gegebenenfalls die gesamte Unterstützung aus jedem Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der Union für jedes Programm sind in Anhang II enthalten.
Article 3
Die Liste der Programme für interregionale Zusammenarbeit, der Gesamtbetrag der gesamten Unterstützung aus dem EFRE und gegebenenfalls die gesamte Unterstützung aus jedem Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der Union für jedes Programm sind in Anhang III enthalten.
Article 4
Die Liste der Programme für Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage, der Gesamtbetrag der gesamten Unterstützung aus dem EFRE und gegebenenfalls die gesamte Unterstützung aus jedem Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der Union für jedes Programm sind in Anhang IV enthalten.
Article 5
Die gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/1059 übertragenen Beträge, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten, sind in Anhang V enthalten.
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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