Durchführungsbeschluss (EU) 2022/101 der Kommission vom 24. Januar 2022 betreffend einen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Entwurf eines Erlasses des Königreichs der Niederlande über Kleinkindergetränke und Kindermilch (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 313) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
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Auf der Grundlage der Bemerkungen der Kommission in ihrer ablehnenden Stellungnahme und in dem vorliegenden Beschluss darf das Königreich der Niederlande die Artikel 3 und 4 des Entwurfs eines Erlasses über Kleinkindergetränke und Kleinkindermilch, den es der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 gemeldet hat und der Gegenstand einer den niederländischen Behörden am 27. Januar 2021 übermittelten ablehnenden Stellungnahme der Kommission war, nicht annehmen. Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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