Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2021 zur Ernennung des Stellvertreters des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes 2022/C 27/06
Text
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Article 1
1 Herr Marcus NAVIN-JONES wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (im Folgenden „Amt“) ernannt.
2 Die Amtszeit von Herrn Marcus NAVIN-JONES beginnt mit dem Tag seines Amtsantritts. Dieser Zeitpunkt ist zwischen dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes zu vereinbaren.
Article 2
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, alle notwendigen Vorkehrungen für die Durchführung von Artikel 1 dieses Beschlusses zu treffen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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