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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/142 der Kommission vom 31. Januar 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1741 hinsichtlich der Berichterstattung über das Produktionsvolumen und zur Berichtigung jenes Durchführungsbeschlusses (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 451) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022D0142
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-01-31
In force since
2022-02-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1741

Artikel 1 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: „Die administrativen Informationen gemäß den Abschnitten 1 bis 4 des Anhangs werden der Kommission bis spätestens 30. September des folgenden Berichtsjahrs übermittelt. Abweichend davon werden die administrativen Informationen in den Feldern 2.12, 2.13 und 2.14 der Kommission bis spätestens 30. November des folgenden Berichtsjahrs übermittelt.“ Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Article 2 Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1741

Im Anhang wird in den Tabellenvermerken 9 und 10 die Angabe „Nummer 7“ durch „Nummer 8“ ersetzt. Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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