Durchführungsbeschluss (EU) 2022/161 der Kommission vom 3. Februar 2022 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens über Handelshemmnisse im Sinne der Verordnung (EU) 2015/1843, die von den Vereinigten Mexikanischen Staaten in Form von Maßnahmen angewandt werden, welche die Einfuhr von Tequila beeinträchtigen
Text
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Article 1
Das Untersuchungsverfahren betreffend die Weigerung der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Ausfuhrbescheinigungen für die Spirituose „Tequila“ zu erteilen, wird eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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