Beschluss (EU) 2022/220 der Kommission vom 15. Februar 2022 über den Standpunkt der Europäischen Union, der in dem durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme einer Arbeitsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Meldung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt zu vertreten ist, sowie über die Ernennung eines Vorsitzenden für die Europäische Union im Gemeinsamen Ausschuss
Text
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Article 1
Grundlage des Standpunkts der Europäischen Union, der in dem durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme einer Arbeitsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Meldung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt zu vertreten ist, ist der Anhang zu diesem Beschluss.
Article 2
Für die Europäische Union wird für den Vorsitz in dem durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss der Generaldirektor der Generaldirektion Mobilität und Verkehr ernannt. Der Vorsitzende kann in Einzelfällen einen Stellvertreter benennen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die diesem Beschluss beiliegende Arbeitsvereinbarung wird hiermit angenommen und ersetzt die am 21. September 2011 in Montréal geschlossene Arbeitsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Meldung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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