Beschluss (EU) 2022/392 des Rates vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union in der Kommission für die Fischerei im Nordpazifik zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der im Namen der Union in den Sitzungen der Kommission für die Fischerei im Nordpazifik (North Pacific Fisheries Commission, im Folgenden „NPFC“) zu vertretende Standpunkt ist in Anhang I festgelegt.
Article 2
Die jährliche Festlegung des Standpunkts der Union in den Sitzungen der NPFC erfolgt gemäß Anhang II.
Article 3
Der in Anhang I dargelegte Standpunkt der Union wird spätestens bis zur Jahrestagung der NPFC im Jahr 2028 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und erforderlichenfalls geändert.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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