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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/393 des Rates vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission hinsichtlich der Aufnahme von drei Stoffen in Tabelle I des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32022D0393
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-03-03
In force since
2022-03-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission vom 14. bis zum 18. März 2022 im Namen der Union zu vertreten ist, ist es die folgenden Substanzen in Tabelle I des Übereinkommens aufzunehmen: a) 4-AP, b) 1-boc-4-AP und c) Norfentanyl.

Article 2

Der Standpunkt nach Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder der Suchtstoffkommission sind, und die gemeinsam im Interesse der Union handeln.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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