Beschluss (EU) 2022/393 des Rates vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission hinsichtlich der Aufnahme von drei Stoffen in Tabelle I des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission vom 14. bis zum 18. März 2022 im Namen der Union zu vertreten ist, ist es die folgenden Substanzen in Tabelle I des Übereinkommens aufzunehmen: a) 4-AP, b) 1-boc-4-AP und c) Norfentanyl.
Article 2
Der Standpunkt nach Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder der Suchtstoffkommission sind, und die gemeinsam im Interesse der Union handeln.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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