Beschluss (EU) 2022/444 der Kommission vom 28. Juni 2021 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung SA.49414 (2020/C) (ex 2019/NN) zugunsten der Betreiber von Infrastrukturen zur Erdgasspeicherung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4494) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die Frankreich zugunsten der Erdgasspeicherbetreiber durchgeführt hat, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
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