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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/449 des Rates vom 17. März 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Moldau durchgeführt werden

CELEX
32022D0449
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-03-17
In force since
2022-03-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Moldau durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“), wird — vorbehaltlich des Abschlusses der Vereinbarung — genehmigt.

Article 2

Die diesem Beschluss beigefügte Gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 4

Die Vereinbarung wird im Einklang mit ihrem Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 2 ab dem Unterzeichnungsdatum bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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