Durchführungsbeschluss (EU) 2022/465 der Kommission vom 21. März 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/570 in Bezug auf rescEU-Kapazitäten für mobile Labors und für CBRN-Detektion, -Probenahme, -Identifizierung und -Beobachtung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1831) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
„(4 ‚Reachback‘ das Verfahren zur Inanspruchnahme der Unterstützung von Einrichtungen, die nicht vor Ort im Einsatz sind.“
Article 3a Förderfähige Kosten für rescEU-Kapazitäten zur medizinischen Evakuierung per Lufttransport, für medizinische Notfallteams der Typen 2 und 3, für medizinische Bevorratung, für provisorische Unterkünfte, Transport und Logistik, für CBRN-Detektion, -Probenahme, -Identifizierung und -Beobachtung sowie für mobile Labors
Bei der Berechnung der förderfähigen Gesamtkosten der rescEU-Kapazitäten werden alle in Anhang IA des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU genannten Kostenkategorien berücksichtigt.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
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