Durchführungsbeschluss (EU) 2022/493 der Kommission vom 21. März 2022 über die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch an die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/462 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1580)
Text
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Article 1
Die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie für Schulmilch an die am Schulprogramm teilnehmenden Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 ist in Anhang I festgesetzt.
Article 2
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/462 wird durch den Wortlaut in Anhang II des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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