Durchführungsbeschluss (EU) 2022/523 der Kommission vom 31. März 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU, Euratom) 2018/194 hinsichtlich der Erhebungskosten und der Muster für die Übersichten über die Buchführung über Ansprüche auf traditionelle Eigenmittel und des Formulars zur Mitteilung uneinbringlicher Beträge
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2018/194 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 wird gestrichen; 2. die Anhänge I, II und III werden durch den Text in Anhang I des vorliegenden Beschlusses ersetzt; 3. Anhang V wird durch den Text in Anhang II des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 gilt ab dem 1. Juli 2022.
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