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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/550 des Rates vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32022D0550
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-03-17
In force since
2022-03-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zu vertreten ist, besteht darin, die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht, zu unterstützen.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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