Durchführungsbeschluss (EU) 2022/552 der Kommission vom 4. April 2022 zur Feststellung, dass nationale Wertpapierbörsen der Vereinigten Staaten von Amerika, die bei der Securities and Exchange Commission (Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) eingetragen sind, rechtsverbindliche Anforderungen erfüllen, die den Anforderungen des Titels III der Richtlinie 2014/65/EU gleichwertig sind, und einer wirksamen Beaufsichtigung und Rechtsdurchsetzung unterliegen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Für die Zwecke von Artikel 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erfüllen die nationalen Wertpapierbörsen der Vereinigten Staaten von Amerika, die bei der Securities and Exchange Commission (Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) eingetragen und im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, rechtsverbindliche Anforderungen, die den Anforderungen des Titels III der Richtlinie 2014/65/EU gleichwertig sind, und unterliegen einer wirksamen Beaufsichtigung und Rechtsdurchsetzung.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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