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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/559 des Rates vom 5. April 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/310 zur Ermächtigung Polens, die von Artikel 226 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme weiterhin anzuwenden

CELEX
32022D0559
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-04-05
In force since
2022-04-07
End of validity
2028-02-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sollte Polen die Verlängerung der in Artikel 1 genannten Maßnahme für erforderlich halten, so legt es der Kommission zusammen mit einem Antrag auf Verlängerung einen Bericht über die Gesamtauswirkungen der Maßnahme auf den Umfang des Mehrwertsteuerbetrugs und die betreffenden Steuerpflichtigen vor.“ 2. In Artikel 3 Absatz 2 wird das Datum „28. Februar 2022“ durch das Datum „28. Februar 2025“ ersetzt. 3. Der Anhang wird durch den Wortlaut des Anhangs des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Article 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.

Relations

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