Beschluss (EU) 2022/567 des Rates vom 4. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat im Zusammenhang mit der Annahme der operativen Leitlinien für die Durchführung des Zivilgesellschaftlichen Forums zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit eingesetzten Partnerschaftsrat zu einem nach Artikel 14 des Abkommens zu fassenden Beschluss zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf der operativen Leitlinien für die Durchführung des Zivilgesellschaftlichen Forums, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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