Beschluss der Kommission vom 7. Juni 2022 über die Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörde der Ukraine am Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation 2022/C 236/05
Text
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Article 1
Die nationale Regulierungsbehörde der Ukraine, die in erster Linie für die Beaufsichtigung des laufenden Marktgeschehens im Bereich der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste zuständig ist, kann sich, ohne Stimmrecht, am Regulierungsrat und den Arbeitsgruppen des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und dem Verwaltungsrat des GEREK-Büros beteiligen. Das Mandat für die Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörde der Ukraine ist als Anhang beigefügt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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