Beschluss (GASP) 2022/668 des Rates vom 21. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/2032 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der Ausbildungsmission der EU in Mosambik ausgebildeten militärischen Einheiten
Text
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Article 1
„(4 Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zwischen dem Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen, der als bevollmächtigter Anweisungsbefugter handelt, und der in Artikel 4 Absatz 2 genannten Einrichtung gemäß Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a des Beschlusses (GASP) 2021/509.“
„(1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 85000000 EUR.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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