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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/675 des Rates vom 11. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 57. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr zu bestimmten Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den Internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32022D0675
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-04-11
In force since
2022-04-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 57. Tagung des Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) (im Folgenden „RID-Fachausschuss“) im Rahmen des Übereinkommens über den Internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt. Die Vertreter der Union im RID-Fachausschuss können geringfügige Änderungen der im Anhang genannten Dokumente ohne einen weiteren Beschluss des Rates vereinbaren.

Article 2

Die Beschlüsse des RID-Fachausschusses werden nach ihrer Annahme unter Angabe des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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