Beschluss der Kommission vom 26. Juli 2022 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile zur Änderung von Anlage I des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken (Anhang VI) im Anhang des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits 2022/C 287/04
Text
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile zur Änderung von Anlage I des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken (Anhang VI) im Anhang des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels und Anlage I des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken (Teil 2 des Anhangs) sind diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen und die im Abkommen vorgesehene Genehmigungsurkunde zu hinterlegen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Abkommen gebunden zu sein .
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