Beschluss (GASP) 2022/754 des Rates vom 16. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Text
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Article 10
Dieser Beschluss gilt bis zum 18. Mai 2025 und wird fortlaufend überprüft. Die in den Artikeln 4 und 5 genannten Maßnahmen gelten für die im Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 18. Mai 2023.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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