Durchführungsbeschluss (EU) 2022/780 der Kommission vom 13. April 2022 bezüglich der Inkohärenz bestimmter Leistungsziele, die in dem von der Schweiz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten Entwurf des Leistungsplans für die funktionalen Luftraumblöcke enthalten sind, mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum und zur Festlegung von Empfehlungen für die Überarbeitung dieser Ziele (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2313) (Nur der deutsche, französische und italienische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Leistungsziele, die in dem von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten FABEC-Leistungsplanentwurf enthalten und im Anhang des Durchführungsbeschlusses C(2022) 2283 aufgeführt sind, sind nicht mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Schweizerische Eidgenossenschaft gerichtet.
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