Beschluss (EU) 2022/793 des Rates vom 16. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Georgien für den Zeitraum 2021-2027 zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Georgien für den Zeitraum 2021-2027 zu vertretende Standpunkt beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf einer Empfehlung des Assoziationsrates.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die im Anhang festgelegte Assoziierungsagenda EU-Georgien für den Zeitraum 2021-2027 umsetzen.
Article 2
Die im Anhang festgelegte Assoziierungsagenda EU-Georgien für den Zeitraum 2021–2027 ersetzt die am 20. November 2017 angenommene Assoziierungsagenda EU-Georgien.
Article 3
Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.
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