Beschluss (EU) 2022/863 des Rates vom 24. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Änderungen dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf einer der nächsten Sitzungen des Gemischten Ausschusses EU-CTC oder in einem schriftlichen Verfahren des Gemischten Ausschusses EU-CTC zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses EU-CTC, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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