Beschluss (EU) 2022/871 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen und Öl- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in Bolivien sowie der Gleichstellung von in Bolivien erzeugtem Getreidesaatgut sowie Öl- und Faserpflanzensaatgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderung der Entscheidung 2003/17/EG
Die Entscheidung 2003/17/EG wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 6 wird das Datum „31. Dezember 2022“ durch das Datum „31. Dezember 2029“ ersetzt. 2. Die Tabelle in Anhang I wird wie folgt geändert: a) zwischen den Zeilen „AU“ und „BR“ wird folgende Zeile eingefügt: „BO Ministerium für ländliche Entwicklung und Flächenverwaltung Bolivien Av. Camacho entre calles Loaya y Bueno N°1471, LA PAZ 66/402/EWG — nur für Zea mays und Sorghum spp.; 2002/57/EG — nur für Helianthus annuus“ b) in Fußnote (1) wird zwischen „AU — Australien“ und „BR — Brasilien“ folgender Begriff eingefügt: „BO — Bolivien“.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 3 Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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