Beschluss (EU) 2022/967 des Rates vom 13. Juni 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat zur Annahme der Agenda der Europäischen Union zur Assoziierung der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau für die Jahre 2021-2027 zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf für eine Empfehlung des Assoziationsrates, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Assoziationsrat empfiehlt den Vertragsparteien, die im Anhang festgelegte Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau umzusetzen .
Article 2
Die im Anhang festgelegte Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau ersetzt die am 19. August 2017 angenommene Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau.
Article 3
Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.
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