Beschluss (EU) 2022/970 des Rates vom 16. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf die Änderung des Beschlusses Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses zum Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertreten ist, besteht darin, den Beschluss Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschuss zu ändern, um die Geltungsdauer der Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bis zum 30. Juni 2023 oder bis zum Inkrafttreten des neuen Abkommens oder bis zur vorläufigen Anwendung des neuen Abkommens zwischen der Union und den AKP-Staaten — je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt — zu verlängern.
2 Die Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens werden im Einklang mit dem Zweck und Ziel des Artikels 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens angewandt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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