Beschluss (EU) 2022/997 des Rates vom 7. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Anlage A jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertreten ist, besteht darin, die Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihren Salzen und PFHxS-verwandten Verbindungen in Anlage A des Übereinkommens, unter gebührender Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen des Überprüfungsausschusses für persistente organische Schadstoffe, ohne spezifische Ausnahmen zu unterstützen.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt kann von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens eintreten, in Konsultation mit den Mitgliedstaaten während Koordinierungstreffen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates präzisiert werden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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