Beschluss (EU) 2022/1007 des Rates vom 20. Juni 2022 über den Abschluss des Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits
Text
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Article 1
Das Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 58 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Co-Vorsitz in dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 53 des Abkommens. Die Union bzw. die Union und die Mitgliedstaaten sind je nach Beratungsgegenstand im Gemischten Ausschuss vertreten.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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