Beschluss (EU) 2022/1089 des Rates vom 27. Juni 2022 über die Verlängerung des Abkommens über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von Galileo- und GPS-Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits
Text
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Article 1
Die Verlängerung des Abkommens über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von Galileo- und GPS-Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits um einen zusätzlichen Zeitraum von fünf Jahren wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt nach Artikel 20 Absatz 5 des Abkommens im Namen der Union der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Notifikation vor, dass die Union die für die Verlängerung des Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt folgende Notifikation im Namen der Europäischen Union vor: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist. Daher müssen alle Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ gelesen werden. Ab dem Tag der Verlängerung stellt die Europäische Union die Einhaltung aller Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika sicher.“
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 12. Dezember 2021.
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