Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1205 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Zulassung von Einstufungsverfahren zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern in Dänemark und zur Aufhebung der Entscheidung 2009/12/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4784) (Nur der dänische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Folgende Einstufungsverfahren zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern werden gemäß Anhang IV Abschnitt B Teil IV Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Dänemark zugelassen: a) das Gerät „Automatic ultrasound instrument (AutoFOM III)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil I des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben sind; b) das Gerät „Fully automatic ultrasonic equipment (AutoFOM IV)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil II des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben sind; c) das Gerät „Fat-O-Meater/Manuel Klassificering (FOM/MK)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil III des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben sind; d) das Gerät „Fat-O-Meater II (FOM II)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil IV des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben sind; e) das „manuelle Verfahren (ZP)“ unter Verwendung einer Schieblehre und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil V des Anhangs beschrieben sind.
Article 2
Änderungen der in Artikel 1 genannten zugelassenen Einstufungsverfahren oder -geräte sind nur zulässig, wenn sie durch einen Durchführungsbeschluss der Kommission ausdrücklich genehmigt wurden.
Article 3
Die Entscheidung 2009/12/EG wird aufgehoben.
Article 4
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
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