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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/1206 des Rates vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

CELEX
32022D1206
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-07-12
In force since
2022-07-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Beitritt der Europäischen Union zum Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen wird im Namen der Union genehmigt.

Article 2

Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Beitrittsurkunde nach Artikel 24 Absatz 4 des Übereinkommens (im Folgenden „Urkunde“) im Namen der Union zu hinterlegen.

Article 3

Bei der Hinterlegung der Urkunde gibt die Union die folgende Erklärung nach Artikel 27 Absatz 1 des Übereinkommens ab: „Die Europäische Union erklärt gemäß Artikel 27 Absatz 1 des Übereinkommens, dass sie für alle in diesem Übereinkommen geregelten Angelegenheiten zuständig ist. Das Übereinkommen wird von ihren Mitgliedstaaten nicht unterzeichnet, ratifiziert, angenommen oder genehmigt, sie sind jedoch durch den Beitritt der Europäischen Union durch das Übereinkommen gebunden. Für die Zwecke dieser Erklärung umfasst der Begriff ‚Europäische Union‘ gemäß Artikel 1 und Artikel 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks nicht das Königreich Dänemark.“

Article 4

Bei der Hinterlegung der Urkunde gibt die Union die folgende Erklärung gemäß Artikel 18 des Übereinkommens in Bezug auf die nicht wohnraumbezogene Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen ab: „Die Europäische Union erklärt gemäß Artikel 18 des Übereinkommens, dass sie das Übereinkommen nicht auf die nicht wohnraumbezogene Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen, die in der Europäischen Union belegen sind, anwenden wird.“

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft .

Relations

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