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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/1223 des Rates vom 12. Juli 2022 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise und des wirtschaftlichen Schocks in den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

CELEX
32022D1223
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-07-12
In force since
2022-07-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Aus den freigegebenen Projektmitteln des 10. und 11. EEF wird ausnahmsweise ein Betrag von bis zu 600000000 EUR für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise und des wirtschaftlichen Schocks in den AKP-Staaten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zugewiesen.

2 Die in Absatz 1 genannten Mittel, die der Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen dienen sollen, werden wie folgt aufgeteilt: bis zu 350000000 EUR für die Nahrungsmittelerzeugung und die Resilienz der Lebensmittelsysteme, bis zu 150000000 EUR für humanitäre Hilfe und bis zu 100000000 EUR für makroökonomische Unterstützung.

3 Von dem in Absatz 1 genannten Gesamtbetrag werden bis zu 488000000 EUR aus dem 10. EEF und bis zu 112000000 EUR aus dem 11. EEF zugewiesen. Davon wird ein Betrag von höchstens 18000000 EUR für Unterstützungsausgaben der Kommission zugewiesen.

4 Die in Absatz 1 genannten Mittel werden für finanzielle Verpflichtungen im Einklang mit den für den 11. EEF geltenden Vorschriften und Verfahren gemäß den Verordnungen (EU) 2015/322 und (EU) 2018/1877 verwendet.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

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