Beschluss (EU) 2022/1256 des Rates vom 15. Juli 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 226. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung 48 zu Anhang 6 Teil I des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 226. Tagung und auf jeder nachfolgenden Tagung des ICAO-Rates zu vertreten ist, besteht darin, die Änderung 48 zu Anhang 6 Teil I des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden „Änderung 48“) uneingeschränkt zu unterstützen.
2 Für den Fall, dass der ICAO-Rat die vorgeschlagene Änderung 48 ohne wesentliche Abänderungen annimmt, besteht der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt der Union darin, in Beantwortung des entsprechenden ICAO-Rundschreibens keine Ablehnung der angenommenen Änderung 48 mitzuteilen.
Article 2
1 Der in Artikel 1 Absatz 1 dargelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam im Namen der Union vertreten.
2 Der in Artikel 1 Absatz 2 dargelegte Standpunkt wird von allen Mitgliedstaaten gemeinsam im Namen der Union vertreten.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions