Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1296 der Kommission vom 1. Juli 2022 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen über die Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Rumänien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4485) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Rumänien ermöglichen sollen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
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