Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1298 der Kommission vom 22. Juli 2022 über die Gleichwertigkeit der öffentlichen Aufsichts-, Qualitätssicherungs-, Untersuchungs- und Sanktionssysteme für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften der zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5118) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Für die Zwecke des Artikels 46 Absatz 1 der Richtlinie 2006/43/EG wird davon ausgegangen, dass die öffentlichen Aufsichts-, Qualitätssicherungs-, Untersuchungs- und Sanktionssysteme für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften der Securities and Exchange Commission der Vereinigten Staaten von Amerika und des Public Company Accounting Oversight Board der Vereinigten Staaten von Amerika Anforderungen erfüllen, die jenen der Artikel 29, 30 und 32 der Richtlinie gleichwertig sind.
Article 2
Artikel 1 lässt Kooperationsvereinbarungen über einzelne Qualitätssicherungskontrollen zwischen den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats und den zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika unberührt.
Article 3
Dieser Beschluss gilt vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2028.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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