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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1319 der Kommission vom 26. Juli 2022 zur Genehmigung eines Antrags Frankreichs gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates auf Nichtanwendung bestimmter Bestimmungen der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) auf die Umkonfigurierung vorhandener Fahrzeuge zu 19 TGV-P-DUPLEX-Triebzügen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5150) (Nur der französische Text ist verbindlich)

CELEX
32022D1319
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-07-26
In force since
2022-07-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Dem Antrag Frankreichs auf Nichtanwendung der Bestimmungen der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) in den Anhängen der Verordnungen (EU) Nr. 1302/2014, (EU) Nr. 1300/2014 und (EU) Nr. 1304/2014 auf die 19 umkonfigurierten TGV-P-DUPLEX-Triebzüge, die aus den in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Fahrzeugen bestehen, wird — wie in Anhang I dieses Beschlusses dargelegt — stattgegeben. Die Bestimmungen, auf die sich der in Absatz 1 genannte Antrag auf Nichtanwendung bezieht, sowie die stattdessen anzuwendenden Ausweichbestimmungen sind in Anhang I aufgeführt. Das Verwendungsgebiet der in Anhang II aufgeführten Fahrzeuge ist Frankreich.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.

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