Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1400 der Kommission vom 11. August 2022 zur Änderung der Richtlinie 2008/72/EG des Rates betreffend die Verlängerung des Zeitraums, in dem die Mitgliedstaaten die Bedingungen für die Einfuhr von Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut — mit Ausnahme von Saatgut — aus Drittländern festgelegen dürfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5723)
Text
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Article 1
In Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2008/72/EG wird das Datum „31. Dezember 2022“ ersetzt durch „31. Dezember 2029“.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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