Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1415 der Kommission vom 18. August 2022 über die teilweise Genehmigung der geänderten Verkehrsaufteilungsregeln für die Flughäfen Mailand-Malpensa, Mailand-Linate und Orio al Serio (Bergamo) nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5783) (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Die Maßnahmen, die in Artikel 1 des der Kommission am 22. Februar 2022 vorgelegten Giovannini-Dekretentwurfs, auf den in Erwägungsgrund 2 Bezug genommen wird, vorgesehen sind und der die Änderung der Verkehrsaufteilungsregeln für die Flughäfen Mailand-Malpensa, Mailand-Linate und Orio al Serio (Bergamo) beinhaltet, werden genehmigt. Die Genehmigung der in Artikel 1 des Dekretentwurfs vorgesehenen Maßnahmen, auf die in Erwägungsgrund 3 Bezug genommen wird, wird verweigert.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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