Beschluss (EU) 2022/1500 des Rates vom 9. September 2022 über die vollständige Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation (im Folgenden „Abkommen“) wird in Bezug auf Staatsangehörige der Russischen Föderation ab dem 12. September 2022 vollständig ausgesetzt.
Article 2
Der Beschluss (EU) 2022/333 des Rates wird aufgehoben.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 Absatz 5 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions