Beschluss (GASP) 2022/1505 des Rates vom 9. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(4 Die EUCAP Sahel Niger entwickelt eine Kommunikationsstrategie zur Förderung der Werte der EU und zur Steigerung des Bekanntheitsgrads der Maßnahmen der EU in der Sahelzone, insbesondere in Niger, und setzt diese um, dabei stimmt sie sich eng mit der Delegation der Union in Niamey ab.
5 Die EUCAP Sahel Niger hat keine Exekutivbefugnisse.“
„(4 Der Missionsleiter arbeitet mit anderen GSVP-Missionen, insbesondere mit der EUCAP Sahel Mali, einschließlich der regionalen Beratungs- und Koordinierungszelle, und der EUBAM Libya zusammen.“
„(4 Der Hohe Vertreter ist befugt, als EU-Verschlusssachen eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUCAP Sahel Niger generiert werden, unter Einhaltung des Beschlusses 2013/488/EU jeweils bis zum entsprechenden Geheimhaltungsgrad an die Agenturen der Union in den Bereichen Justiz und Inneres, insbesondere Frontex und Europol, weiterzugeben. Zu diesem Zweck werden technische Vereinbarungen getroffen.
5 Der Hohe Vertreter kann die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Befugnisse wie auch die Befugnis, die in den Absätzen 2 und 4 genannten Vereinbarungen zu schließen, an ihm unterstellte Personen, den Zivilen Operationskommandeur und/oder den Missionsleiter delegieren.“
Article 2
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions