Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1512 der Kommission vom 7. September 2022 betreffend den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative mit dem Titel „Installation einer 1-kW-Photovoltaik-Anlage und einer 0,6-kW-Windkraftanlage auf jedem europäischen Haus, finanziert durch EU-Mittel, die in alleiniger Verantwortung der Gemeinden verwaltet werden“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6108) (Nur der rumänische Text ist verbindlich)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Europäische Bürgerinitiative „Installation einer 1-kW-Photovoltaik-Anlage und einer 0,6-kW-Windkraftanlage auf jedem europäischen Haus, finanziert durch EU-Mittel, die in alleiniger Verantwortung der Gemeinden verwaltet werden“ wird registriert.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Organisatorengruppe der Bürgerinitiative „Installation einer 1-kW-Photovoltaik-Anlage und einer 0,6-kW-Windkraftanlage auf jedem europäischen Haus, finanziert durch EU-Mittel, die in alleiniger Verantwortung der Gemeinden verwaltet werden“ gerichtet, vertreten durch Augustin DANILA und Vlad VASILE als Kontaktpersonen.
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