Beschluss (EU) 2022/1613 der Europäischen Zentralbank vom 9. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2022/29)
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Article 4a Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße
In die in Artikel 4 Absatz 3 genannte Bezugsgröße sind Klimaschutzaspekte mit einzubeziehen, insbesondere zur Steuerung der klimabezogenen Finanzrisiken, denen das Eurosystem ausgesetzt ist. Dieser Artikel gilt für am oder nach dem 1. Oktober 2022 abgewickelte Transaktionen.“
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 26. September 2022 in Kraft.
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