Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1655 der Kommission vom 26. September 2022 über die Anerkennung des Berichts mit Angaben zu den typischen Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von Sojabohnen in Argentinien gemäß Artikel 31 Absätze 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Der Bericht, den Argentinien der Kommission am 16. Februar 2022 zur Anerkennung gemäß Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 vorgelegt hat, enthält genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Sojabohnen zurückgehen, die typischerweise in Regionen in Argentinien hergestellt werden, die den NUTS-2-Regionen der Europäischen Union entsprechen. Die Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.
Article 2
Der Beschluss gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Tag seines Inkrafttretens. Werden an dem Bericht, dessen Anerkennung am 16. Februar 2022 bei der Kommission beantragt wurde, inhaltliche Änderungen vorgenommen, die die Grundlage dieses Beschlusses betreffen könnten, müssen diese Änderungen der Kommission unverzüglich gemeldet werden. Die Kommission prüft die gemeldeten Änderungen, um festzustellen, ob der Bericht weiterhin genaue Daten enthält, aufgrund derer er anerkannt wurde.
Article 3
Wird eindeutig nachgewiesen, dass die im Bericht enthaltenen Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von in Argentinien hergestellten Sojabohnen zurückgehen, nicht mehr genau sind, kann die Kommission diesen Beschluss widerrufen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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