Beschluss (EU) 2022/1664 des Rates vom 20. September 2022 über den Abschluss des Rahmenabkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 61 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Co-Vorsitz in dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 56 des Abkommens. Die Union bzw. die Union und die Mitgliedstaaten sind je nach Beratungsgegenstand im Gemischten Ausschuss vertreten.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions